Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
1988 Zulassung als Rechtsanwalt
1998 Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht
2000 Bestellung zum Notar
Rechtsanwalt
Allgemeines Zivilrecht, z.B.:
• Vertragsrecht
• Grundstücksrecht
• Erbrecht
Beratung und Vertretung der Mitglieder eines Haus- und Grundeigentümervereins in allen einschlägigen Rechtsgebieten, insbesondere im
• Wohnungsmietrecht
• Wohnungseigentumsrecht
• Nachbarrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Fragen, dazu zählen:
• Eheverträge
• Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
• Auseinandersetzung des Vermögens bei Ehescheidungen
• Unterhalt für Ehepartner, Kinder und Eltern
• Sorgerecht
• Umgangsrecht
• Ehescheidungen
• Versorgungsausgleich
Notar
Alle notariellen Tätigkeiten, z.B.:
• Grundstückskaufverträge
• Wohnungseigentumskaufverträge
• Begründung und Aufteilung von Wohnungseigentum
• Hoffolgeverträge
• Schenkungs- und Übertragungsverträge
• Eheverträge
• Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
• Erbverträge, Testamente und Erbscheine
• Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
• Gesellschaftsverträge
• Gesellschaftsgründungen und -änderungen
• Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister