Andreas Erley

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht

erley@rohs-anwaelte.de

1988 Zulassung als Rechtsanwalt
1998 Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht
2000 Bestellung zum Notar


Rechtsanwalt

Allgemeines Zivilrecht, z.B.:

• Vertragsrecht
• Grundstücksrecht
• Erbrecht

Beratung und Vertretung der Mitglieder eines Haus- und Grundeigentümervereins in allen einschlägigen Rechtsgebieten, insbesondere im

• Wohnungsmietrecht
• Wohnungseigentumsrecht
• Nachbarrecht


Fachanwalt für Familienrecht

Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Fragen, dazu zählen:

• Eheverträge
• Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
• Auseinandersetzung des Vermögens bei Ehescheidungen
• Unterhalt für Ehepartner, Kinder und Eltern
• Sorgerecht
• Umgangsrecht
• Ehescheidungen
• Versorgungsausgleich


Notar

Alle notariellen Tätigkeiten, z.B.:

• Grundstückskaufverträge
• Wohnungseigentumskaufverträge
• Begründung und Aufteilung von Wohnungseigentum
• Hoffolgeverträge
• Schenkungs- und Übertragungsverträge
• Eheverträge
• Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
• Erbverträge, Testamente und Erbscheine
• Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
• Gesellschaftsverträge
• Gesellschaftsgründungen und -änderungen
• Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister