Erbrecht

Ihre Ansprechpartner im Erbrecht: S. Rohs, A. Erley

Das Erbrecht ist in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. Darunter werden die Rechtsnormen gefasst, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person bei ihrem Tod beschäftigen. Zur erbrechtlichen Tätigkeit gehören die Fragen einer sorgfältigen Nachlassplanung, die den Vorstellungen des späteren Erblassers entspricht. Dies kann durch Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen (z.B. Testament oder Erbvertrag), aber auch durch Übertragungen zu Lebzeiten (sog. vorweggenommene Erbfolge) gesteuert werden.

Darunter fällt auch die Regelung bzw. Verteilung und Verwaltung des Nachlasses nach dem Erbfall, beispielsweise bei Erbengemeinschaften. Von immenser wirtschaftlicher Bedeutung für die Erben ist auch die Frage der Haftungsbeschränkung, da auch die Schulden eines Erblassers auf die Erben übergehen und diese auch mit ihrem nicht geerbten Privatvermögen dafür haften können, wenn nicht entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Schließlich ist eine weitere wichtige Säule des Erbrechts das Pflichtteilsrecht. Dieses gewährt den Abkömmlingen, Ehegatten und Eltern eine Mindestbeteiligung an dem Nachlass, wenn diese durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Der Pflichtteil ist nur in sehr engen Ausnahmefällen entziehbar. Allerdings kann durch einen notariellen Vertrag mit dem Erblasser auf den Pflichtteil verzichtet werden.