Ihr Ansprechpartner im Handelsrecht: S. Rohs
Das Handelsrecht ist das besondere Privatrecht für Kaufleute. Es regelt die Besonderheiten, die unter Berücksichtigung der Anforderungen des kaufmännischen Rechtsverkehrs im Vergleich zum bürgerlichen Recht notwendig sind, bleibt aber eng mit dem bürgerlichen Recht verknüpft. Insbesondere umfasst es das Recht des Handelsstandes, also das Recht der Kaufleute und ihrer Hilfspersonen sowie das Recht der Handelsgeschäfte. Teilweise ist für die Anwendung dieses Sonderprivatrechts ein einseitiges Handelsgeschäft, teilweise ein beiderseitiges Handelsgeschäft notwendig. Unter das Handelsrecht fallen auch Fragen des Firmenrechts, der Prokura und Handlungsvollmacht sowie das Recht der Handelsvertreter bzw. das Vertriebsrecht.