Verkehrsrecht

Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht: J. Ludwig

Zahlreiche Versicherer versuchen, dem Geschädigten bei einem Verkehrsunfall zu „helfen“. Sie bieten an, sich um „alles zu kümmern“. Hier steckt häufig jedoch der Wunsch des Versicherers dahinter, selbst Kosten zu sparen. Dem sollten Sie mit anwaltlicher Hilfe entgegentreten. Wenn Sie an dem Unfall schuldlos sind, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer auch die Anwaltskosten tragen. Auch bei unklarer Schuldfrage können und werden wir Ihnen helfen, die Ihnen drohenden Nachteile so gering wie möglich zu halten. Nach Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten im Verkehr, drohen neben der Geldbuße oder Strafe noch Nebenfolgen, insbesondere ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Es werden Punkte in die „Flensburger Verkehrssünderkartei“ eingetragen. Ggf. wird sogar eine MPU angeordnet. Auch in diesen Fällen helfen wir Ihnen selbstverständlich gern.